Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Der Förderverein lädt ein

Es kann schnell passieren: Durch Krankheit oder Unfall können Menschen zeitweise oder auf Dauer zum Betreuungsfall werden. Wer entscheidet dann über Vermögen, medizinische Behandlungen oder bei Selbstständigen über das Unternehmen? Wer handelt für sie, wenn Sie nicht können? Wie wird man zum Betreuungsfall? Welche Möglichkeiten gibt es, rechtskonforme Vorsorgedokumente erstellen zu lassen? Was muss man noch beachten, um im Betreuungsfall selbstbestimmt zu bleiben? Aktuell stehen circa 1,4 Millionen Menschen unter Betreuung – jedes Jahr kommen rund 250.000 hinzu. Rund 90 Prozent sind für diesen Fall nicht gerüstet – sie haben keine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung.

Einer der am weitesten verbreiteten Irrtümer ist, dass Ehepartner im Betreuungsfall automatisch vertreten dürfen, oder Eltern im Fall der Fälle Entscheidungen für erwachsene Kinder treffen können.

Im Betreuungsfall bestellt das Betreuungsgericht von Amts wegen einen gerichtlichen Betreuer. Rund 50 Prozent der gerichtlichen Betreuer sind Ehepartner oder Familienangehörige. Das birgt ganz besondere Gefahren. Auch darüber informiert Markus Rauwolf in seinem Vortrag an der Kaufmännischen Schule Aalen zu dem der Förderverein einlädt. Die Teilnehmer erfahren, wie sie verhindern können, dass ein Fremder über Vermögen, medizinische Behandlungen oder Unternehmen entscheidet oder ihr Partner nicht mehr frei handeln darf.

Mit einer rechtskonformen Vollmacht inklusive „Unternehmervollmacht“ (für Selbstständige), Betreuungs- und Patientenverfügung können Betroffene und Familien im Betreuungsfall selbstbestimmt bleiben.

 

Kostenloser Infovortrag zu diesem Thema:

Ort: Berufsschulzentrum Aalen
Foyer der Kaufmännischen Schule (Eingang C des Berufsschulzentrums)

Zeit: 18.30-19.30 Uhr

Termin: Dienstag, den 13.11.2018

Referent: Markus Rauwolf, Geschäftsführer der JuraDirekt Augsburg/Testamentsvollstrecker


Kaufmännische Schule Aalen, Steinbeisstraße 4, 73430 Aalen | 07361/566-6800 | info@ks-aalen.de | Impressum | Datenschutzerklärung

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